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Baugutachten ...
Gerichtsgutachten
» Erstellung von Gerichtsgutachten durch öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.u.v.) Sachverständigen im Rahmen
von selbstständigen Beweisverfahren und Zivilverfahren für alle Gerichte bundesweit.
Privatgutachten
» Erstellung von Privatgutachten u.a. für Privatpersonen, Haus- und Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften, Firmen und Industrieunternehmen, Behörden, Dienststellen und öffentliche Einrichtungen.
Diese Leistungen umfassen insbesondere:
» Begutachtung von Baumängeln und Bauschäden
» Durchführung von Bausubstanzbeurteilungen
» Durchführung umfassender Mängelerfassungen, z.B. während der Bauphase oder nach Abschluss von Baumaßnahmen
» Beratungsleistungen bei der Durchführung von Bauabnahmen einschließlich Mängelerfassung, Protokollierung und Abnahmeempfehlungen
» Sanierungsempfehlungen und Kostenschätzungen für Sanierungsmaßnahmen
» Gutachterliche Begleitung von Sanierungsmaßnahmen
» Begutachtung von Wasser-, Sturm-, Elementar- und Brandschäden
Schiedsgutachten
» Erstellung von Schiedsgutachten zur außergerichtlichen Klärung im Fall von Streitigkeiten zwischen den Baubeteiligten auf der Grundlage von Schiedsklauseln in Bauverträgen oder Schiedsverträgen.
Beweissicherungen und Bautenstandserfassungen
Diese Leistungen umfassen insbesondere:
» Durchführung von Beweissicherungen und Mängelerfassungen vor Beginn, während und nach Abschluss von Baumaßnahmen, die einen Einfluss auf die Bausubstanz der Nachbarbebauung haben könnten
» Durchführung von Beweissicherungen bei Schadens- und in Streitfällen
» Erstellung von Bautenstandserfassungen, z.B. während der Bauphase oder nach Abschluß von Baumaßnahmen
Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ)
Durchführung von baubegleitenden Qualitätsüberwachungen zur Überprüfung der Übereinstimmung der Ausführung mit dem vertraglich geschuldeten Bausoll und der Planung sowie zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik während der Bauausführung. Die Überwachung erfolgt dabei zu festgelegten Bauphasen, bei Erfordernis auch außerhalb der festgelegten Termine, um Mängel an später verdeckten Bauteilen und daraus resultierende aufwändige Mängelbeseitigungsmaßnahmen auszuschließen. Auf diese Weise können etwaige Mängel rechtzeitig entdeckt und beseitigt und das Bauvorhaben mangelfrei erstellt werden. Auf Wunsch können vor der Bauausführung zusätzlich die Planungsunterlagen geprüft werden.
